Wahlarztsystem – welche Krankenkassen werden akzeptiert?
Im Prinzip arbeiten sämtliche Ärztinnen und Ärzte unseres Facharztzentrums als sogenannte Wahlärzte. Diese haben keine Kassenverträge (auch nicht mit den Gesundheitskassen!) und können daher nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen (ausgenommen die KFA bei einigen ÄrztInnen).
Die Patientinnen und Patienten erhalten am Ende der Ordination eine Honorarnote mit den aufgeführten Leistungen, die in bar oder bei einigen Ärztinnen und Ärzten auch mittels Überweisung bezahlt werden kann. Das bezahlte Honorar kann dann bei der Bezirksstelle der entsprechenden Krankenkasse mit der Bitte um Kostenübernahme eingereicht werden.
Patientinnen und Patienten haben grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung von 80% jenes Tarifs, den ein Arzt mit Kassenverträgen für dieselbe Leistung erhält. In manchen Fällen kann dieser Betrag allerdings deutlich niedriger sein als das tatsächlich bezahlte Honorar.